Neue Vorschriften für Weinetiketten: Informationen zu Nährwerten und Zutaten

Ab dem 8. Dezember 2023 besteht die Verpflichtung, detaillierte Informationen über Nährwerte und Zutaten auf Ihren Weinetiketten anzugeben. Diese Änderung erfordert eine sorgfältige Anpassung Ihrer Etiketten, um den neuen Vorschriften zu entsprechen.

modus: informierend

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und welche Optionen es gibt. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Ihre Weine den hohen Qualitätsstandards entsprechen und den Erwartungen Ihrer Kundinnen und Kunden gerecht werden.

Darstellung direkt auf dem Weinetikett

Eine Möglichkeit zur Umsetzung der neuen Etikettierungsvorschriften ist die direkte Darstellung von Nährwert- und Zutateninformationen auf dem Etikett. Eine Nährwerttabelle und eine Zutatenliste ermöglichen es den Käufern, genaue Angaben zu Kalorien, Kohlenhydraten, Zucker und Eiweiß pro Portion des Weins einzusehen. Die Zutatenliste informiert über die Bestandteile des Weins und hilft Verbrauchern dabei, potenzielle Allergene oder unerwünschte Inhaltsstoffe zu erkennen. So können Personen mit speziellen Ernährungsanforderungen oder Allergien die für sie geeigneten Weine auswählen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Etiketten den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, einschließlich der Einhaltung von Gestaltungsrichtlinien wie der Mindestgröße der Schrift.

Darstellung mittels QR-Code

QR-Codes sind derzeit sehr beliebt und eignen sich auch hervorragend zur Darstellung Ihrer Weinwerte. Viele Rückenetiketten enthalten bereits einen QR-Code mit einem Link zur eigenen Website. In diesem Fall kann der QR-Code einfach auf eine separate Seite mit Nährwert- und Zutatenübersicht für den jeweiligen Wein verweisen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Allergene und Brennwert weiterhin direkt auf dem Etikett angegeben werden müssen und die Seite mit den Nährwerten und Zutaten keine verkaufs- oder marketingbezogenen Informationen enthalten darf. Wir unterstützen Sie gerne bei der gestalterischen und technischen Umsetzung – sowohl auf dem Etikett als auch auf der Website.

Übergangsfrist

Die neue Regelung tritt am 8. Dezember 2023 in Kraft und betrifft alle Weinerzeugnisse, die ab diesem Datum hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie gilt somit für alle Weine ab dem Jahrgang 2024. Es gibt eine Übergangsvorschrift, die besagt, dass Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 bereits „hergestellt und gekennzeichnet“ wurden, weiterhin verkauft werden dürfen, bis die Bestände aufgebraucht sind. Die genaue Definition von „hergestellt und gekennzeichnet“ ist jedoch noch nicht eindeutig geklärt, da „gekennzeichnet“ im Allgemeinen nicht direkt mit „etikettiert“ gleichgesetzt werden kann. Weine, die jedoch vor dem 8.12.2023 etikettiert sind, sollten unproblematisch der Abverkaufsfrist unterliegen.

EasyImprint

Viele nutzen bereits unser nutzerfreundliches Eindrucksystem EasyImprint und haben über die letzten Jahre ihre Vorlagen dort eingepflegt. Wenn sich jetzt etwas an den Vorlagen ändert – ob nun ein QR-Code oder eine Nährwerttabelle dazu kommt – dann sollten diese schnellstmöglich auch bei EasyImprint ausgetauscht werden, damit beim nächsten Jahrgang oder einer Abfüllung zwischendurch auch alles reibungslos über die Bühne geht. Melden Sie sich gerne bei uns, gemeinsam analysieren wir noch einmal den Vorlagen-Bestand und aktualisieren dann alles, um einen möglichst nahtlosen Übergang zu schaffen.

Relaunch benötigt?

Die aktuellen Etiketten sind schon etwas in die Jahre gekommen, der Vordruckbestand neigt sich dem Ende zu, und wenn jetzt ohnehin Änderungen vorgenommen werden müssen, warum nicht über einen grundlegenden Relaunch nachdenken?

modus: erneuernd

Bei modus: gibt es kein Design von der Stange, sondern individuelle Beratung, Betreuung und Gestaltung für all unsere Kundinnen und Kunden - melden Sie sich, und wir schauen gemeinsam, was Ihren Wein noch besser macht.
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